Ärztekammern öffnen Wege für moderne Telemedizin

Die Möglichkeiten zur Fernbehandlung im Gesundheitswesen sind zahlreich.

Die Grundform dieser Behandlungsmethode stellt die telefonische Beratung von Patienten dar. Dank leistungsfähiger Internetverbindungen können Ärzte sogar Patientendaten in Echtzeit empfangen und versenden. Dem flächendeckenden Einsatz der sogenannten Telemedizin stand bislang allerdings das Fernbehandlungsverbot für die Ärzteschaft entgegen. Dieses wurde auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag gelockert – eine mit großer Mehrheit getroffene Entscheidung, die von vielen Akteuren in der Healthcare Branche begrüßt wurde. Künftig besteht laut § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung der Ärzte (MBO-Ä) die Möglichkeit, dass ein Arzt sogar bei ihm noch unbekannten Patienten eine ausschließlich über Kommunikationsmedien geführte Beratung oder Behandlung vornehmen darf. Die Entscheidung darüber, ob die Fernbehandlung im Einzelfall ausreicht, liegt in der Verantwortung des Arztes.

Neue Möglichkeiten für telemedizinische Behandlungen eröffnet

Die Entscheidung des Deutschen Ärztetages ebnet den Weg, Handlungsbedarf besteht jetzt jedoch bei den einzelnen Landesärztekammern, die die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Mediziner und Ärzte in ihrem jeweiligen Bundesland festlegen. Die ersten Reaktionen ließen nicht lang auf sich warten: Wenige Tage nach dem Beschluss des Ärztetages genehmigte beispielsweise das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein die geänderte Berufsordnung der Landesärztekammer des nördlichen Bundeslandes.

Die Vorteile und Grenzen telematischer Medizin

Zu den besonderen Vorteilen telemedizinischer Beratungen und Behandlungen gehört die Versorgungssicherheit, was vor allem für ländliche Gebiete eine gute Nachricht ist. Der klassische Landarzt kann dadurch seine Arbeitszeit so effizient wie möglich für die Arbeit am Patienten einsetzen und erspart sich lange Anfahrten. Beratungs- und Diagnosegespräche per Videotelefonie gehören nach der Lockerung des Telemedizinverbots nun ebenso zum Repertoire der Fernbehandlung wie die Erhebung von Patientenwerten durch mobile Praxisassistenten oder den entsprechend geschulten Patienten. Vor allem die Betreuung chronisch Kranker und die Behandlung mobil eingeschränkter Patienten kann laut Experten durch die Fernbehandlung deutlich verbessert werden.

Die Fernbehandlung hat allerdings auch ihre Grenzen. Die liegen nicht nur in der bislang unzureichenden Datensicherheit – denn Datenschützer bemängeln noch bestehende Risiken bei der Übertragung sensibler Patientendaten. Es geht auch um Faktoren des Gesamtbildes bei der Diagnose und Betreuung von Patienten. Bild- und Tonübertragung machen zum Beispiel weder das Abtasten durch den Arzt möglich, noch erlauben sie Geruchswahrnehmungen, die in manchen Fällen ein wesentlicher Bestandteil der Diagnosefindung sind.

Telemedizinische Behandlungsverfahren werden zukünftig eine wachsende Rolle im Repertoire der Medizin spielen. Die Ärztekammern ebnen dafür aktuell in vielen Bundesländern den Weg durch Änderungen der Berufsordnungen.

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